RWS beobachtet sorgfältig den Markt für Kleinwindkraftanlagen. Als Kleinwindkraftanlagen werden im allgemeinen Anlagen mit einer Leistung von bis zu 50 kW und einer Anlagenhöhe von bis zu 50 m bezeichnet.

Die von Kleinwindkraftanlagen aus der Windkraft erzeugte elektrische Energie wird, ähnlich wie bei Photovoltaikanlagen, zur Reduzierung des Strombezuges aus dem öffentlichen Netz eingesetzt.

Wenn die elektrische Energie nicht sofort im Gebäude verbraucht werden kann, kann sie, ähnlich wie bei Photovoltaikanlagen, in einer Batterieanlage gespeichert werden oder, über elektrische Heizstäbe, der Unterstützung der Heizungsanlage und Warmwasserbereitung dienen.

Eine Einspeisung des durch Kleinwindkraftanlagen erzeugten Stromes in das öffentliche Netz sollte zumindest aus wirtschaftlichen Gründen vermieden werden, weil die Einspeisevergütung mit derzeit 8,93 Cent pro kWh weit unterhalb der Kosten für den Eigenverbrauch liegt.

Die elektrische, ggf. heizungsseitige Einbindung einer Kleinwindkraftanlage in die Gebäudeinstallation muss sorgfältig geplant werden, um die maximale Anlageneffizienz zu erreichen.

Leider sind die Anforderungen an den Standort einer Kleinwindkraftanlage hoch und schließen deren Einsatz in den meisten Fällen aus:

Zur Maximierung des Stromertrages muss, schon aufgrund des ohnehin recht geringen Wirkungsgrades eines Kleinwindrades von maximal ca. 35 %, eine möglichst unverwirbelte Strömung auf das Windrad treffen. In besiedelten Gebieten, aber auch bereits durch angrenzenden Bewuchs, ist die Windströmung sehr schnell verwirbelt und mindert den Ertrag einer Kleinwindkraftanlage erheblich. Die Aufstellung ist nur in freien Lagen in Hauptwindrichtung sinnvoll. Auch die Installationshöhe des Windrades hat wesentlichen Einfluss auf den Ertrag.

Idealerweise wird vor der Planung und Aufstellung einer Kleinwindkraftanlage über einen repräsentativen Zeitraum mit einem Windmessgerät mit Datenlogger das tatsächliche „Windangebot“ am geplanten Standort registriert und ausgewertet.

Die Aufstellung der Anlagen ist genehmigungspflichtig, die Auflagen und der Genehmigungsvorgang sind aufwendiger als bei thermischen oder elektrischen Solaranlagen.

Installationen an oder auf Gebäuden sind aufgrund der Schallübertragung von der Windkraftanlage auf das Gebäude problematisch, neben der Überprüfung der statischen Anforderungen ist eine sorgfältige Planung der schalltechnischen Entkopplung vom Gebäude vorzunehmen.

Der Markt für Kleinwindkraftanlagen ist unübersichtlich, neben mechanisch und elektrisch hochwertigen Lösungen „tummeln“ sich auch eine Vielzahl von Anbietern mit vermeintlich attraktiven, dennoch fragwürdigen Lösungen.

Gerne steht Ihnen RWS bei allen Fragen zu Kleinwindkraftanlagen zur Verfügung.

Viele interessante und aktuelle Informationen erhalten Sie regelmäßig auch unter www.klein-windkraftanlagen.com